Das Thema Transparenz hat für die Arbeit INDEPENDENT LIVING Stiftung einen hohen Stellenwert. Deshalb ist die INDEPENDENT LIVING Stiftung Unterzeichnerin der Selbstverpflichtung zur Transparenz der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.
Name: INDEPENDENT LIVING Stiftung Sitz: Frankfurt (Oder) Anschrift: Briesener Str. 4, 15230 Frankfurt (Oder) Gründungsjahr: 2018, Gründer und Urkunde
weitere Kontaktdaten: www.independentliving-stiftung.de/kontakt/
Ansprechpartnerin ITZ: Ariane von Chamier (ariane.von_chamier@independentliving.de)
Unsere Arbeit fördert die folgenden gemeinnützigen Zwecke:
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
- Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) - Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO)
- Freistellungsbescheid vom 10.09.2024
Vorstandsvorsitzender: Andreas Spohn stellv. Vorstandsvorsitzende: Anett Bannicke stellv. Vorstandsvorsitzender: Frank Westphal Stiftungsratsvorsitzende: Silvia Böhm stellv. Stiftungsratsvorsitzende: Rita Rüter Stiftungsratsmitglied: Katrin Grote Stiftungsratsmitglied: Irene Seidel
Am 31.12.2023 hatte die INDEPENDENT LIVING Stiftung insgesamt 1.407 Beschäftigte.
Die INDEPENDENT LIVING Stiftung ist Mitglied im PARITÄTISCHEN, in den Landesverbänden Brandenburg, Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Independent Living Zukunft- und Solidargesellschaft mbH sowie die Independent Living – Kindertagesstätten für Sachsen-Anhalt gGmbH i.L. sind Tochtergesellschaften der INDEPENDENT LIVING Stiftung.
Die INDEPENDENT LIVING Stiftung gestaltet und fördert günstige Entwicklungsbedingungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene insbesondere durch die Wahrnehmung von Aufgaben auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Kindertagesstätten. Die Kindertagesstättenfinanzierung regelt laut Sozialgesetzbuch (SGB VIII) das jeweilige Landesrecht. Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII erfolgen im Wesentlichen über drei Finanzierungsformen: Leistungsverträge, Zuwendungen und sozial-/jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnisse.
Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.
Stand: 20.09.2024